Der WVER ist als sondergesetzlicher Verband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Seine Mitglieder sind:

  • die Kommunen im Verbandsgebiet
  • die Kreise im Verbandsgebiet
  • Wasser nutzende und Abwasser ableitende gewerbliche Betriebe im Verbandsgebiet
  • die Trinkwasserversorger im Verbandsgebiet

Oberstes Organ des Verbandes ist die Verbandsversammlung, in die die Mitglieder Delegierte entsenden. Diese wählen den 15-köpfigen Verbandsrat, der insbesondere die Führung der Geschäfte duch den Vorstand überwacht.

Aufsichtsbehörde des WVER ist das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Strukturdiagramm des WVER:

Strukturdiagramm des WVER

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